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   LAG Hamm, 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11   

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https://dejure.org/2011,11702
LAG Hamm, 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11 (https://dejure.org/2011,11702)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11 (https://dejure.org/2011,11702)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 17 Sa 1054/11 (https://dejure.org/2011,11702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung eines Sanierungstarifvertrags

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auslegung eines Sanierungstarifvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit § 4 Nr. 3 des Anerkennungstarifvertrages vom 08.04.2008 haben die Tarifvertragsparteien nur eine auf die Jahre 2008 und 2009 bezogene Regelung getroffen; Tarifliche Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei eindeutiger zeitlicher ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei eindeutiger zeitlicher Beschränkung der Maßnahmen durch Tarifvertragsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, BAGE 111, 108; 29.08.2001 - 4 AZR 337/00, BAGE 99, 24).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hamm, 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, BAGE 111, 108; 29.08.2001 - 4 AZR 337/00, BAGE 99, 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 16 AL 147/11

    Arbeitslosenversicherung

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2011 - 17 Sa 1054/11 (juris Rn. 24 m.w.N.)).
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